Förderverein Schloss und Barockgarten Lichtenwalde e.V.

Finanzordnung

1. Mitgliedsbeitrage

  1.     Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen oder Personen öffentlichen
    Rechts sowie juristische Personen kann vom Mitglied festgelegt werden.
    Mindestbeitrag ist 10 €. Eine Veränderung des Beitrages für das Folgejahr ist dem Vorstand schriftlich anzuzeigen.
  2.     Der jahrliche Mitgliedsbeitrag von sonstigen Personenvereinigungen beträgt
    mindestens 1,00 € pro Mitglied
  3.     Fördernde Mitglieder entrichten einen jährlichen Mindestbeitrag von 50.00 €

2. Zuwendungen

  1.     Zuwendungen sind Finanzmittel, die aus öffentlichen oder privaten Kassen einmalig oder unregelmäßig an den Verein fließen.
  2.     Zuwendungen können zweckgebunden sein und dürfen nur im Sinne der Zweckbindung, die der Zuwender festlegt. verwendet werden. Ist die vorgesehene Zweckbindung nicht möglich, so ist mit dem Zuwender über einen neuen Verwendungszweck zu verhandeln.